AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Instandsetzungsverträge, Reparatur- und Wartungsarbeiten

Lieferungen und Leistungen erfolgen - sofern und soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist - ausschließlich zu unseren nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Schriftliche und mündliche Aufträge auf Ausführung von Lieferungen und Leistungen bedürfen der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns. Der schriftlichen Auftragsbestätigung steht es gleich, wenn binnen einer Woche nach Eingang des Auftrags bei uns mit der Ausführung der Leistungen oder Lieferungen begonnen wird.

Wird ein Auftrag auf Ausführung von Lieferungen oder Leistungen mündlich erteilt, so kommt der Vertrag im Zweifel nach Maßgabe unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, es sei denn, dass der Auftraggeber der schriftlichen Auftragsbestätigung unter Hinweis auf seinen hiervon abweichenden mündlichen Auftrag binnen einer Woche nach Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich widerspricht.

2. Sofern der Auftraggeber einen Kostenvoranschlag wünscht, übernimmt er bei Nichtausführung des Auftrages die dafür anfallenden Kosten. Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar.

3. Der Zeitpunkt der Ausführung der Leistungen und Lieferungen wird - soweit er nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung festgelegt ist - von uns bestimmt.

4. Ist eine Leistung oder Lieferung mangelhaft, so kann der Auftraggeber zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Ist die Nacherfüllung unmöglich oder geraten wir mit der Nacherfüllung in Verzug, so steht dem Auftraggeber - unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte - das Recht des Rücktritts oder der Minderung zu.

5. Der Arbeitnehmer ist berechtigt, bei Erhöhung der der Kalkulation zugrunde liegenden Kosten zwischen Vertragsschluss und Ausführung die bestätigten Preise entsprechend zu berichtigen.

Die Arbeitszeit wird pro Stunde in 4 Arbeitseinheiten eingeteilt. 1 Arbeitseinheit entspricht 15 Minuten, d.h. es wird im 15-Minuten-Takt abgerechnet.

Die Anfahrtskosten sind nach Entfernungszonen gestaffelt. Sie beinhalten die Wegezeitkosten und die Kraftfahrzeugkosten. Die effektiven Anfahrtskosten sind von sehr unterschiedlichen Entfernungen in der Auftragsfolge abhängig, sie unterliegen daher großen Schwankungen. Um Benachteiligungen einzelner Kunden zu vermeiden, wird eine Pauschalierung der Anfahrtskosten vorgenommen, und zwar gültig nur für die Kunden, die einen Wartungs- und Notdienstvertrag abgeschlossen haben. Für vom Arbeitgeber gewünschte Über-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden sowie Arbeiten unter erschwerten Bedingungen werden auf die Arbeits- und Fahrzeit Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge von 25 % bis 100 % berechnet, aber nicht auf die Materialkosten. Dies gilt nicht, sofern der oder die Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer einen Wartungs- oder Notdienstvertrag abgeschlossen hat.

Für Wartungsverträge gelten die vereinbarten Wartungspauschalen. Eine jährliche Anpassung

6. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer Forderungen aus dem Vertrag unser Eigentum. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese Ware vor der Erfüllung unserer Kaufpreisforderungen zu veräußern, zu belasten oder in anderer Weise über sie zu verfügen.

Wird eine von uns gelieferte Sache wesentlicher Bestandteil einer anderen Sache, so sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Sache wieder zurückzunehmen.

Die hierfür anfallenden Kosten hat der Auftraggeber zu tragen.

7. Wir haften - egal aus welchem Rechtsgrund - nur auf Schadensersatz, wenn uns vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln nachgewiesen wird. Jede Haftung gegenüber Unternehmern ist jedoch auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal auf den dreifachen Wert der Leistung/Lieferung. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen, in denen das Gesetz solche Haftungsbegrenzungen verbietet.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Nebenpflichtverletzungen wird auf 2 Jahre verkürzt.

8. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt. Die Parteien sind sich bereits jetzt einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame, beiden Vertragsparteien zumutbare Regelung ersetzt wird, die dem der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

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